Mit der Gründung der kommunalen Beschäftigungsgesellschaft DoDi (Dortmunder Dienste gGmbH) entstand eine reale Bedrohungslage für die freien Träger der ISB.
Die Kommune setzt bei der Umsetzung von Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsprogrammen nur noch auf die eigene kommunale Gesellschaft.
Die aufgebauten Strukturen und die Arbeitsplätze der freien Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger standen auf dem Spiel.
Die Mitglieder der Interessengemeinschaft beschlossen daher die Interessengemeinschaft in eine Gesellschaftsform mit stabilen Strukturen umzuwandeln.
Am 08.02.2002 wurde der gemeinnützige Verein ISB e.V. gegründet.
In der Satzung wird die Förderung, Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen als gemeinsame Aufgabe der Mitgliedsorganisationen festgeschrieben. Die Mitgliedschaft ist beschränkt auf nichtstaatliche Unternehmen, die ihren Sitz in Dortmund haben. Damit bekennen sich die Mitglieder zu gewachsenen Strukturen und lokaler Expertise und erteilen überregionalen Anbietern eine Absage, die mit standardisierten Billigangeboten auf den Arbeitsmarktsektor drängen.
1990-2002
In den 80er Jahren des vorherigen Jahrhunderts stiegen die Arbeitslosenzahlen in Dortmund auf Werte über 17%. Grund dafür war der tiefgreifende Strukturwandel im gesamten Ruhrgebiet, der zu massivem Stellenabbau in allen Bereichen der Montanindustrie führte.
Als Reaktion darauf gründeten sich zahlreiche gemeinnützige Vereine, um die Auswirkungen des Arbeitsplatzabbaus zu bekämpfen und die Betroffenen zu unterstützen. Gängige Arbeitsmarktinstrumente waren damals vor allem ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) und ASS (Arbeit statt Sozialhilfe).
Nach dem Motto „gemeinsam sind wir stark“ trafen sich 1989 Vertreter von Beschäftigungsinitiativen zu ersten Abstimmungsgesprächen und riefen die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB) ins Leben.
Bereits in den 90er Jahren zeigten sich erste Erfolge der Lobbyarbeit auf kommunaler Ebene. Die ISB erhielt einen Sitz im Beirat „Arbeit statt Sozialhilfe“ und in der sog. Konsensrunde, die über Anträge auf Fördermittel des Europäischen Sozialfonds zu beraten hatte.
1990
Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und der Geburt des Sozialgesetzbuches II („Hartz IV-Gesetze“) begann am 01.01.2015 auch ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit der Dortmunder Träger. Großes Thema war die Gestaltung der internen Zusammenarbeit zwischen Kooperation und Konkurrenz. Immer mehr Arbeitsmarktdienstleistungen wurden ausgeschrieben, viele ISB-Mitglieder waren darauf angewiesen, die Aufträge zu erhalten. Die ISB schuf sich in dieser Zeit einen Verhaltenskodex um den Wettbewerb fair zu gestalten.
Gleichzeitig gründeten sich Bietergemeinschaften unter den ISB-Mitgliedern, um auch große Aufträge abwickeln zu können. Die ISB selbst war nun rechtsfähig und beantragte große zentrale Projekte für alle Mitglieder gemeinsam. So war sie z.B. die größte Anbieterin von Kompetenzfeststellungen bundesweit im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms in Schulen und ist heute die größte Anbieterin von Schulsozialarbeit in Dortmund.
01.01.2015